Für Gastronomie-, Beherbergungs-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Strandbäder gelten immer die gesetzlich aktuell gültigen Zutrittsregeln!
In Zeiten wie diesen ist vieles ungewiss.
Was wäre wenn Sie den wohlverdienten Urlaub nicht antreten können?
Eine Absage bedeutet für uns einen organisatorischen Mehraufwand bis hin zu finanziellen Ausfällen.
Bei verspäteter Anreise, Nicht-Ankunft oder vorzeitiger Abreise werden unsere aktuellen Stornorichtlinien wie folgt zur Anwendung gebracht:
Bis 3 Monate: keine Stornogebühr
3 Monate bis 1 Monat: 40 % des Reisepreises
1 Monat bis 1 Woche: 70 % des Reisepreises
in der letzten Woche: 100 % des Reisepreises
bei Nichtanreise: 100 % des Reisepreises
Um Stornokosten für diesen Fall zu vermeiden, empfehlen wir deshalb den Abschluss einer Reisestornoversicherung zB bei der Europäischen Reiseversicherung.
Ein Abschluss ist direkt über unsere homepage möglich. Gerne übernehmen wir auch für Sie den Abschluss. Dann wäre die Anzahlung plus der Versicherungsprämie gemeinsam zu überweisen. Im Anschluss übermitteln wir Ihnen die Versicherungspolizze.
Wir weisen darauf hin, dass eine Reservierung keinen Versicherungsschutz beinhaltet.